AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Event-Buddies Borken

1. Allgemeines & Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehung zwischen der Firma JA-Event-Buddies (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern JA-Event-Buddies ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Der Mieter ist Verbraucher gem. § 13 BGB, sof ern der Zweck der bestellten Waren nicht seiner selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Mieter ist Unternehmer gem. § 14 BGB, wenn er beim Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

2. Verfügbarkeitsprüfung und Vertragsschluss

2.1 Vertragspartner:

Im Falle einer Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande mit:

Event-Buddies Borken Gbr
Raesfelder Straße 62a
46325 Borken

 

2.2 Der auf der Website des Vermieters beschriebene Mietgegenstand stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient lediglich zur Veranschaulichung und der Information.

2.3 Der Mieter muss über eine Anfrage beim Vermieter (E-Mail o.ä.) die Verfügbarkeit des Mietgegenstands für den gewünschten Termin abfragen. Der Mieter wird vom Vermieter über diese Verfügbarkeit per E-Mail benachrichtigt.

 

2.4 Bei Verfügbarkeit des Mietgegenstands für den gewünschten Termin und nach entsprechender Bestätigung durch den Vermieter, ist der Mietgegenstand für die Dauer von zwei Kalendertagen für den Mieter reserviert. Der Mieter hat nun die

Möglichkeit, binnen dieser Frist das unverbindliche Angebot in Textform zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist, erlischt die Reservierung.

 

2.5 Dem Mieter wird per E-Mail o.ä. ein Mietvertrag zugeschickt, dieser wird vom Mieter (per E-Mail o.ä.) unterzeichnet zurück an den Vermieter geschickt.

2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.8 Dem Mieter steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

2.9 Irrtümer oder Zwischenverkauf/-vermietung sind ausdrücklich vorbehalten.

 

3. Leistungen

Folgende Leistungen können bei der Miete des Mietgegenstandes enthalten sein, den genauen Umfang wird im Mietvertrag aufgelistet:

  1. Fotobox
  2. Fotodrucker + Fotodruckpapier
  3. Audio-Gästebuch
  4. Hintergrundsystem
  5. spezielle Accessoires
  6. Zelt

 

4. Beginn und Ende der Mietzeit – Nutzung innerhalb der Mietzeit

4.1 Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an den Vermieter oder durch Rückgabe an den vom Vermieter beauftragten Dritten. Eine Kündigung ist nicht nötig.

4.2 Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem im Vorfeld an den Vermieter mitgeteilten Ort zu benutzen sofern nichts Abweichendes im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde.

4.3 Ist eine Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen.

4.4 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

4.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

4.6 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

5. Mietzahlung – Zahlungsarten - Kaution

5.1 Sämtliche Preise werden gemäß §19 UstG ohne Umsatzsteuer berechnet. Auf evtl. zusätzlich anfallende Versandkosten wird der Mieter vom Vermieter hingewiesen.

5.2 Es stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

Bar - PayPal - Überweisung - Vorkasse

Wird der Mietgegenstand zu dem Mieter versandt wird eine Kaution in voller Gebührhöhe beansprucht. 
Die Mietgebühr für vor Ort Events im um Kreis von 30 km von 46325 Borken ist fällig bei der Abholung 
nach der Veranstaltung. Die Mietgebühr für Versandmietung wird per Vorkasse bezahlt und ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung  auf das Geschäftskonto einzugehen. 

PayPal

Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal bezahlen Sie den vereinbarten Preis über den Online- Zahlungsdienstleister PayPal. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie per E-Mail einen Link zu Zahlungsdienstleister PayPal, wo Sie die Zahlung vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich hierfür bei PayPal registrieren müssen und hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise von PayPal gelten.

5.3 Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, sofort und ohne weitere Kündigung vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Der Mieter schuldet keine Mietsicherheit/ Kaution.

 

6. Rechte und Pflichten des Mieters

(Rückgabe – Kosten – Untervermietung – Nutzung u.a.)

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen (siehe hierzu auch Ziffer 8.2) und diesen am ersten Kalendertag nach dem vom Mieter im Vorfeld mitgeteilten Termin zurückzugeben (Ende Mietzeit). Diese Rückgabe erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde - durch Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an den Vermieter oder an den vom Vermieter zum Zwecke der Rücksendung beauftragten Dritten (Bote oder Paket-Annahmestationen). Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Beginn der Mietdauer über etwaige Abweichungen von Abholort und -zeit in Kenntnis zu setzen.

6.2 Kann der vom Vermieter beauftragte Dritte den an die vom Mieter angegebene  Lieferanschrift versandten Mietgegenstand dort nicht an den Mieter oder einen vom Mieter zur Entgegennahme beauftragten Dritten übergeben werden, da eine Zustellung nicht möglich war und sendet der Dritte den Mietgegenstand wieder zum Vermieter zurück, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Zustellung trägt der Mieter. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt und/ oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat und/ oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet, den gelieferten Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, Transportschäden oder Mindermengen unverzüglich gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ist der Mieter Unternehmer, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB.

6.4 Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, sofern nicht etwa Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6.5 Absatz 6.4 gilt nicht, falls der Mieter den Mietgegenstand als Unternehmer untervermietet. Bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung des Mietgegenstands durch den Untermieter kann der Vermieter diese Zustimmung zur Untermiete sofort widerrufen und verlangen, dass der Mieter unverzüglich das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nach einer entsprechenden Aufforderung des Vermieters nicht oder überlässt der Mieter unberechtigterweise das Mietobjekt einem Untermieter oder sonstigem Dritten, so kann der Vermieter diesen Mietvertrag fristlos kündigen; der Mieter bevollmächtigt den Vermieter hiermit, in diesem Falle auch das Untermietverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

6.6 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln.

6.7 Der Mieter wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.

6.8 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

6.9 Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen

Nutzung des Mietgegenstands:

Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Er hat ihn weiter vor schädlichen Einflüssen, wie z.B. Witterungsbedingungen, zu schützen. Er hat dafür zu sorgen, dass während der gesamten Mietdauer keine Gegenstände – insbesondere Lebensmittel (Getränke etc.) – auf dem Mietobjekt abgestellt werden.

Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40° Celsius nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsfähigkeit.

Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsfähigkeit.

Der Mieter muss sicherstellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% bis 80% liegt. Andernfalls drohen ebenfalls Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsfähigkeit.

6.10 Der Mieter und/ oder Dritte, die mit Zustimmung des Vermieters den Mietgegenstand nutzen, müssen mit der beigefügten Bedienungsanleitung und sonstigen vermieterseitigen Anleitungen zur Nutzung des Mietgegenstandes vertraut sein und müssen diesen Anleitungen entsprechend handeln. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass diese dritten Personen von ihm entsprechend informiert werden.

6.11 Hat der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

6.12 Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren bzw. reagieren. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.

6.13 Der Mieter ist verpflichtet, es zu unterlassen, den Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstandes zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen. Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand (dazu gehört auch die Anbringung von Stickern, Klebeband o.ä.) durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters in Textform. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung des Mietgegenstands mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

6.14 Der Mieter ist verpflichtet, die Photobooth-Accessoires zurückzugeben.

6.15 Der Mieter darf das ursprüngliche Verpackungsmaterial des Mietgegenstands nicht entsorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das von dem Vermieter zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial bzw. gleichwertiges Verpackungsmaterial für die Rücksendung des Mietgegenstands zu verwenden und diesen vor Rückgabe sicher zu verpacken. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich und vor Rückgabe und jedem weiteren Transport den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.

 

7. Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands (Verzug)

7.1 Im Falle der verspäteten Rückgabe stehen dem Vermieter die gesetzlichen Ansprüche zu.

7.2 Unbeschadet von Ziffer 7.1 ist der Vermieter berechtigt, bei von dem Mieter zu vertretenden Rückgabeverzögerungen nach vorheriger Androhung in Schrift- oder Textform (z.B. Telefax, E-Mail) gegenüber dem Mieter für jeden angefangenen Werktag der verspäteten Rückgabe im Sinne der Ziffer 6.1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro für jeden Kalendertag des Verzugs zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Mieter zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.

 

8. Rechte und Pflichten des Vermieters

(Gebrauchsüberlassung - Lieferung u.a.)

8.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen. Die Überlassung des Mietgegenstands erfolgt durch Abholung oder auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift.

8.2 Der Vermieter wird den Mietgegenstand spätestens bis 12:00 Uhr des im Vorfeld mitgeteilten und abgestimmten Tages der Miete an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift liefern. Der Vermieter informiert den Mieter über den Anlieferungstermin per E-Mail o.ä.

8.3 Zum Zweck des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus des Mietgegenstands stellt der Vermieter dem Mieter eine detaillierte Anleitung zur Verfügung. Zu den üblichen Öffnungs- und Bürozeiten – montags bis samstags von 09:00 bis 20:00 Uhr – steht der Vermieter oder einer seiner Mitarbeiter/ innen für etwaige im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Auf- und Abbau entstehenden Fragen telefonisch zur Verfügung. Dem Mieter wird zu diesem Zweck und zur Beantwortung etwaiger sonstiger technischer Fragen nach Vertragsschluss eine Telefonnummer mitgeteilt.

 

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung

9.1 Die Aufrechnung mit Forderungen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9.2 Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB bleibt unberührt.

 

10. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen, etc.

10.1 Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen.

10.2 Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.

10.3 Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw. des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich und förderlich sind.

10.4 Bei einem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

10.5 Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.

10.6 Der Wert des Mietgegenstandes ist mit 4.500 Euro zu beziffern. Im Falle einer Totalbeschädigung oder eines Verlustes hat der Mieter den vollen Kaufpreis an den Vermieter zu entrichten.

 

11. Haftung des Vermieters

11.1 Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

11.2 Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

11.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.4 Die Einschränkungen der Ziffer 11.1 und der Ziffer 11.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.5 Die sich aus Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Vermieter und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Mietgegenstandes getroffen haben.

11.5 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Mietgegenstandes.

11.6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

11.7 Ansprüche des Mieters, insbesondere der Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind entstandene Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, soweit anwendbar.

11.8 Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

 

12. Stornierung

12.1 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises brutto;

Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises brutto;

Stornierung vom 14. bis 7. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 80 % des Mietpreises brutto.

Ab dem 6. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin hat der Mieter den vollen Mietpreis zu entrichten.

12.2 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden aus der Stornierung entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

12.3 Die sich aus Ziffer 12.1 und Ziffer 12.2 ergebenden Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

 

13. Personenmehrheit als Mieter

13.1 Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

13.2 Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von und gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch – unter Vorbehalt eines Widerrufs in Schrift- oder Textform – bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit Zugang beim Vermieter wirksam.

 

14. Datenschutzhinweise

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Mieters können auf Datenträgern, (Cloud-) Servern und in zum Geschäftsbetrieb wichtigen Programmen gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: 

Event-Buddies Borken Gbr
André Groeters
Raesfelder Straße 62a
46325 Borken

Die Datenschutzhinweise findet der Mieter unter folgendem Link: Datenschutzhinweise

 

15. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

16. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

16.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis das für den Vermieter-Firmensitz in 46325 Borken zuständige Gericht.

16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

16.4 Der Vermieter ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 - 18:00 Uhr per der E-Mail: info@event-buddies.de zu erreichen.

16.5 Sitz: 
Event-Buddies Borken Gbr
Raesfelder Straße 62a
46325 Borken

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